Nettetal: Sammelstelle für Elektroschrott in Kaldenkirchen wird geschlossen
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Seit dem 1. Januar 2006 dürfen Elektrogeräte nicht mehr einfach zum Sperrmüll gestellt oder in die Mülltonne geworfen werden, so auch in Nettetal.
Größere Elektrogeräte (Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Ölradiatoren, Kühlgeräte, Monitore, PC, etc.) werden in der Seenstadt seither nach Anmeldung beim Bürgertelefon (Telefon: 02162 / 376-4000) von der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN) abgeholt.
Kleinere Elektrogeräte wie Haartrockner, Rasierer, Bügeleisen, Handys, Gameboys, CD-Player oder Leuchtstoffröhren konnten bisher an zwei Sammelstellen (Städtischer Bauhof in Lobberich und Raiffeisen Markt in Kaldenkirchen) abgegeben werden.
Rund um den Containerstandort am Raiffeisen-Markt in Nettetal-Kaldenkirchen kam es jedoch in der Vergangenheit immer wieder zu Fehlbefüllungen sowie wilden Müllablagerungen. Da diese Zustände nicht mehr tragbar sind, wird dieser Container in den nächsten Tagen abgezogen.
Ab sofort können daher Elektrokleingeräte nur noch am Städtischen Bauhof, Breyeller Straße 108, in Lobberich (montags bis donnerstags von 7 bis 15.30, freitags von 7 bis 12.30 Uhr) abgegeben werden.
Eine ähnliche Situation mit wilden Müllablagerungen erlebt man regelmäßig auch rund um die Wertstoffstationen im Stadtgebiet. Die Standorte sind dann eine Verschandlung des Stadtbildes und ein Ärgernis für die Anwohner. Der städtische Bauhof muss dort regelmäßig in Sondereinsätzen wieder für Ordnung sorgen. Auch diese Kosten trägt die Allgemeinheit über die Müllgebühren.
Aus diesen Gründen wird die Stadt die Wertstoffstationen künftig verstärkt kontrollieren. Möglicherweise werden auch hier bei unhaltbaren Zuständen einige Stationen abgezogen.
„Es wäre schade, wenn diese bürgerfreundliche Entsorgungsmöglichkeit wegen des Missbrauchs weniger Zeitgenossen auf den Prüfstand kommt und eventuell sogar abgeschafft werden muss“, so die Stadt.
Weitere Auskünfte erteilt der Zentralbereich Finanzen/Steuern der Stadt Nettetal unter Telefon 02153/898-2202. Die Stadt zahlt übrigens für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung von Ãœbeltätern führen, einen Anerkennungsbetrag von 20,00 Euro.