Regierungspräsidentin Radermacher genehmigt Mönchengladbacher Haushaltssanierungsplan 2018
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[03.07.2018] Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher (CDU) hat heute die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Mönchengladbach für das Jahr 2018 genehmigt.
2018 ist das erste Jahr, in dem Mönchengladbach nach den Regeln des Stärkungspaktes eine „schwarze Null“ erreichen muss.
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis ist der Stadt dies bereits im Jahr 2017 gelungen.
Radermacher verweist jedoch auf Einmaleffekte wie zum Beispiel eine Sondererstattung des Landschaftsverbandes Rheinland, die 2018 und in den Folgejahren nicht zu erwarten seien.
Die Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspakt von rund 40,5 Mio. Euro jährlich fährt das Land NRW in den kommenden Jahren wie geplant schrittweise zurück.
2021 muss der Kommune der Ausgleich dann aus eigener Kraft gelingen.
„Mönchengladbach verfügt über ein gutes Instrumentarium, um die Konsolidierung zu steuern und den Haushalt zu überwachen“, sagt Radermacher.
Sie merkt jedoch an, dass der Haushalt für die Jahre 2018 bis 2021 jeweils knapp kalkuliert sei und sich nichts Unvorhergesehenes wie zum Beispiel ein Gewerbesteuereinbruch ereignen dürfe.
Daher sei es wichtig, einige beschlossene Maßnahmen, bei denen noch immer konkrete Schritte ausstehen, zügig umzusetzen.
Ein Beispiel hierfür sei das Konzept zu den Verwaltungsstandorten.
Radermacher appelliert zudem: „Die verselbständigten Einheiten, wie die mags AÖR und das neue Gebäudemanagement, dürfen keinesfalls aus ihren Sparpflichten entlassen werden.“