Kleine Tonnen passé? • Teil XXIII: Kaum Senkung der Abfallgebühren ab 2019 • Weglassen von Informationen fahrlässig oder vorsätzlicher Täuschungsversuch, um Gebührenzahler zu „schröpfen“?

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

[07.02.2018] „… Die Leute, die nach mir kamen, Aufsichstratsvorsitzende zum Beispiel, Alfred Bohnen, die wollten mit einem Apparat, wie der GEM für die öffentliche Hand Geld verdienen. Geld verdienen kann man in diesem Bereich nur – für die öffentliche Hand, nicht für die eigene Tasche -, wenn man den Bürger schröpft. …“ (Zitat aus Interview mit Erich Oberem, 2011)

BZMG-Interviews mit Erich Oberem und den übrigen Parteivorsitzenden im Jahr 2011 zum Nachhören

Dass die GEM-Gründung in die Zeit der ersten GroKo von CDU und SPD mit den Fraktionsvorsitzenden Alfred Bohnen (CDU) und Hermann Jansen (SPD) fiel, verwundert im Nachhinnein ebenso wenig, wie die Tatsache, dass die Gründung der mags und der Verbund mit der GEM ebenfalls in eine GroKo-Zeit fiel.

Auch die aktuelle GroKo stützt ganz offensichtlich die GEM-Geschäftsführung in ihrem Ziel, „den Bürger zu schröpfen“ (um in Oberems Sprachgebrauch zu bleiben).

Wenn sie dieses Ziel nicht sogar hinter verschlossenen mags-Verwaltungs- und/oder GEM-Aufsichtsratstüren ausgegeben hat.

Dass eine solche Zielsetzung nicht nur vermutet werden kann, sondern anhand von Fakten belegbar ist, zeigt die Analyse der Berechnungen und Prognosen aus dem INFA-Konzept und der Vergleich mit der Behauptung ab 2019 würden die Müllgebühren sinken, was die GroKo dort hinein interpretiert.

Kernpunkt der INFA-Prognosen sind die ab 2019 von der GroKo beschlossenen Bedingungen:

  1. Vorzuhaltendes „Zwangs“-Behältervolumen von 20 Liter pro Person und Jahr in jedem Haushalt
  2. Vorgeschriebene „Zwangs“-Tonnengrößen von 60, 120 und 240 Liter (und ggf. darüber hinaus)
  3. Abschaffung der Wahlmöglichkeit der Tonnengrößen entsprechend des tatsächlichen Bedarfs für einen Haushalt
  4. Fixierung auf „Variante 3“ (INFA-/mags/GEM-Vorschlag)

Grundlage für die so genannten „Praxisbeispiele“ von INFA bildet der „Gebührenvergleich“ in Chart 21 des INFA-Konzeptes.

Darin werden u.a. die aktuellen Entsorgungskosten für 2017 (Ringtonnen-System) dargestellt und die Prognose der Kosten, die ab 2019 bei der „Variante 3“ gelten könnten.

Die Praxisbeispiele sollen suggerieren, dass bei der „Variante 3“ alle Haushalte gegenüber 2017 (Ringtronnen-System) mit teilweise relativ hohen Gebührensenkungen rechnen könnten.

Dass diese „Suggestion“ ins Leere läuft, erkennt man rasch, wenn man die Berechnungsparameter näher betrachtet. Man könnte es durchaus auch als fehlgeschlagenen Vergleichsversuch zwischen „Äpfeln“ und „Birnen“ bezeichnen.

Nun steht es jedem Gutachter oder Konzeptentwickler frei, seine Ergebnisse in einem positiven Licht zu präsentieren und darauf zu hoffen, dass unrealistische Parameter-Kombinationen von Betroffenen übersehen oder hingenommen werden.

Diesem Prinzip sind INFA/mags/GEM gefolgt und legten mit den „Praxisbeispielen“ Zahl vor, die den Eindruck eines „Schönrechnens“ nicht ausräumen können.

INFA-Beispiel: Haushalt mit 1 Person

Bei dem einzigen „Praxisbeispiel“ für einen Haushalt mit 1 Person unterstellen INFA/mags/GEM, dass ein solcher Haushalt eine Bio-Tonne (= 15 Liter pro Person und Woche) nutzt, die 60-Liter-Restmülltonne nur alle 4 Wochen zur Leerung an die Straße stellt und somit gegenüber 2017 nur die Hälfte der Müllgebühren zu zahlen habe.

Mathematisch würde das zwar zutreffen, der Realität entspricht dies jedoch allein schon deshalb kaum, weil INFA/mags/GEM nicht nachgewiesen haben, in welchem Umfang 1-Personen-Haushalte aktuell zusätzlich zu einerm 25-Liter-Restmüllgefäß auch noch eine Bio-Tonne vorhalten.

Ohne Biotonne benötigt der 1-Personen-Haushalt 40 Liter Restmüllvolumen alle 2 Wochen und muss die 60-Liter-Restmülltonne alle 2 Wochen für 127,87 Euro jährlich nehmen.

Ebenso verhält es sich, wenn der 1-Personen-Haushalt aus hygienischen Gründen eine Leerung alle 2 Wochen statt alle 4 Wochen wünscht.

Sollte ab 2019 die Gebühr für eine 60-Liter-Rolltonne tatsächlich 127,87 EURO betragen, läge eine realistische Einsparung gegenüber 2017 jedoch nur bei ca. 24 EURO und damit ca. 70% unterhalb der prognostizierten Einsparung.

 

INFA-Beispiel: Haushalt mit 2 Person

Ähnlich manipulativ erscheint die Beispielrechnung für einen 2-Personen-Haushalt. Auch hierbei wird unterstellt, dass der Haushalt eine Bio-Tonne nutzt, wodurch ein „Zwangs“-Volumen von 15 Liter pro Person und Woche angesetzt werden könne.

Auch diese Annahme können INFA/mags/GEM nicht nachweisen.

Realistischer hingegen ist diese Ergebnisdarstellung, woraus sich ergibt, dass ein Haushalt mit 2 Personen ab 2019 nicht mit Einsparungen rechnen kann, sondern gegenüber 2017 mit einer Erhöhung der Müllgebühren um 43,03 EURO (ca. 20%).

Legt man die Ergebnisse der anonymen BZMG-Umfrage von Anfang Januar 2018 zugrunde, wonach fast 39% von 428 Haushalten mit 2 Personen (= 856 Einwohner) erklärten, aktuell mit einer 25-Liter-Ringtonne auszukommen, ergibt sich für solche Haushalte ohne Bio-Tonne ab 2019 gegenüber 2017 eine Steigerung von fast 69% (= 104,25 EURO).

Angesichts dieser Berechnung sich nicht an „Schröpfen des Gebührenzahlers“ (O-Ton Erich Oberem) zu erinnern, fällt ausgesprochen schwer.

Erst recht, wenn sich bei genauerer Betrachtungen herausstellt, dass die Ankündigungen der GroKo zu Senkungen der Gebühren durch die Umstellung auf Rolltonnen mehr und mehr in die Nähe von „fake-news“ rückten.

Haushalte mit 3 Personen, die aktuell ein 25-Liter-Restmüllgefäß in Gebrauch haben, müssen – unabhängig davon ob sie eine Bio-Tonnen nutzen, oder nicht – gegenüber 2017 mit einer Gebührensteigerung von annhänhernd 69% rechnen.

Ebenso verteuert sich die Gebühr für 4- und 5-Personen-Hazushalte drastisch, falls die Haushalte heute mit einer 25-Liter-Restmülltonne auskommen.

Nicht wenige Haushalte mit 4 Personen nutzen eine 35-Liter-Ringtonne. Ohne Bio-Tonne steigen die Müllgebühren um 140%, weil trotz der rechnerischen 160 Liter (4 x 20 Liter x 2 Wochen) eine 240-Liter-Rolltonne vorgehalten werden muss,

Ähnlich sieht es bei einem 4-Personen-Haushalt aus, der momentan eine 50-Liter-Ringtonne einsetzt. Hier steigen die Müllkosten um 208,51 EURO (69%). Nutzt dieser Haushalt eine Bio-Tonne, ergibt sich rechnerisch eine leichte Kostenreduzierung um ca. 16%.

Diese Zusammenstellung verdeutlicht, dass Abfallgebühren ab 2019 nur in einem geringen Maße sinken werden und stattdessen insbesondere Haushalte mit 3 Personen und mehr mit höheren Gebühren zu rechnen haben.

Das betrifft mit hoher Wahrscheinlichkeit den überwiegenden Teil der fast 70.000 Ringtonnen (Quelle: INFA/mags/GEM) mit einem Volumen von 35 Litern.

So wird beispielsweise ein Haushalt mit 5 Personen, für den auf Grund konsequenter Mülltrennung momentan ein 35-Liter-Restmüll-Gefäß ausreicht, ab 2019 mit einer Gebührenerhöhung von über 140% „bestraft“.

Die „Zwangs-Vorgaben“ verhindern sogar, dass die Nutzung einer Bio-Tonne für derartige Haushalte einen finanziellen Vorteil bringen würde.

Selbst im Vergleich zu einer aktuellen Nutzung eines 50-Liter-Restmüll-Gefäßes müssen solche Haushalte mit einer Kostensteigerung um annähernd 70% rechnen.

Hiervon dürften alle 9.500 Nutzer solcher großen Tonnen betroffen sein (Quelle: INFA/mags/GEM).

Noch extremer fällt die Gebührenerhöhung zwischen 2017 und 2019 für Haushalte mit 4 oder mehr Personen, die bislang ein 25-Liter-Gefäß nutzen. Sie erwartet eine Steigerung um 237% (!).

Auch wenn bei den Haushalten mit 1 oder 2 Personen bei bisheriger Nutzung von 50-Liter-Gefäßen rein rechnerisch relaliv hohe Gebührensenkungen entstehen würden, muss zur Kenntnis genommen werden, dass in der BZMG-Umfrage nur ca. 1,5% dieser Haushalte angaben, ein solches 50-Liter-Gefäß zu nutzen.

 

Es ist hochwahrscheinlich, dass das INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management – diese Aspekte umfassend durchleuchtet hat und die Ergebnisse der auftraggebenden mags/GEM mitgeteilt hat.

Die Frage ist, warum diese Informationen nicht veröffentlicht wurden.

Wurden sie einfach nur „vergessen“? Dann wäre es mindestens Fahrlässigkeit.

Wurden die Informationen bewußt nicht veröffentlicht, dann könnte das als vorsätzlicher Täuschungsversuch eingeordnet werden.

Wenn das vom INFA-Institut erarbeitete System mit dem Namen „Alternative Abfallkonzepte für die Stadt Mönchengladbach“ nicht grundlegend überarbeitet wird und dabei die ausschlaggebenden Grundparameter

●      vorzuhaltendes „Zwangs“-Behältervolumen von 20/15 Liter pro Person und Jahr in jedem Haushalt

●      vorgeschriebene „Zwangs“-Tonnengrößen von 60, 120 und 240 Liter

bedarfsorientiert angepasst werden, könnte gleichzeitig mit diesem „System“  ein breites Feld für juristische Auseinandersetzungen etabliert werden.

 

 

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