Konstantinplatz: Gute Kunde aus dem Rathaus – Keine Anliegergebühren

Red. Giesenkirchen [ - Uhr]

konstantinplatz-bildNun gibt es Klarheit in einem wesentlichen Punkt für die Anlieger am Konstantinplatz. Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD) beendet auf Nachfrage von BZMG die bei vielen Geschäftsleuten entstandene Ungewissheit über mögliche Anliegerbeiträge beim Ausbau des Konstantinplatzes.

Bude schreibt an BZMG: „Es ist in der Tat so, dass nach den vorgestellten Plänen keine Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben werden können und dies auch schriftlich so mitgeteilt worden ist.

Eine Beitragserhebung nach § 8 KAG kommt bei Baumaßnahme im Wesentlichen dann in Betracht, wenn die Erschließungsanlage technisch verschlissen ist und wieder neu hergestellt wird oder diese im Ganzen oder Teilanlagen verbessert wird (eine Verbesserung ist z.B. die Verbreiterung der Gehwege, die Neuanlage von Radwegen oder die Erhöhung der Leuchtenanzahl).

Grundlage der vorliegend geplanten Baumaßnahme sind jedoch gestalterische Ideen und kein technischer Verschleiß der derzeitigen Erschließungsanlage, so dass eine Verbesserung im Sinne des KAG einzelner Teilanlagen oder der ganzen Erschließungsanlage nicht erfolgt.“

Dieses Ergebnis ist erst einmal positiv für die Anlieger am Konstantinplatz zu sehen.

Es gibt jedoch nicht Antwort auf alle anderen Fragen aus unserem Artikel:

http://www.bz-mg.de/index.php/giesenkirchen-konstantinplatz-frank-boss-seine-ganz-spezielle-art-der-burgerbeteiligung-%e2%80%93-wer-tragt-welche-kosten/

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