Wirtschaftskriminalität: Regionalgruppe Rheinland von Transparency International Deutschland e.V. legt Umfrageergebnisse vor

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-tranparencyDie Antikorrup­tions­organisation Transparency International Deutschland e.V. hatte vor der Kommunal „Wahlprüfsteine“ gelegt und beispielhaft die Parteien in zehn rheinischen Kommunen sowie die Parteien in Dortmund und Essen befragt; Mönchengladbach war bei dieser Zufallsauswahl nicht dabei.

Die befragten rheinischen Kommunen waren Bonn, Oberhausen, Wuppertal, Dinslaken, Neuss, Velbert, Viersen, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Sieg Kreis.

Ergänzend wurden die gleichen Fragen an die Oberbürgermeisterkandidaten in Oberhausen, Wuppertal und Bonn gerichtet.

Korruptionsfälle in der eigenen Kommune haben wohl die Sensibilität der Entscheidungsträger. 47 der Befragten im Rheinland haben geantwortet.

Die nachhaltige Bekämpfung von Korruption in Politik, Verwaltung und städtischen Beteiligungsgesellschaften soll in der kommenden Wahlperiode einen hohen Stellenwert einnehmen – das wurde in allen Antworten betont.

Dr. Helmut Brocke, Leiter der Regionalgruppe Rheinland: „Es ist wichtig, dass sich Kommunen für „Null-Toleranz“ gegenüber jeder Form der Korruption verpflichten, denn es gibt keine korruptionsfreien Kommunen, sondern allenfalls Verfolgungsdefizite.“

Kommunen sind besonders korruptionsgefährdet, weil sie die wichtigste Vergabestelle darstellen und kommunale Ämter mit Ansehen und Macht verbunden sind.

Das Bewusstsein für diese Gefahren sollte nicht als Generalverdacht gegenüber den Mitarbeitern missverstanden werden.

So betonten einige Politiker bei ihren Rückmeldungen auch, dass es ihnen wichtig sei, das Aufkommen eines solchen Generalverdachts zu vermeiden.

Insgesamt zeichnet sich ab, dass die abgefragten Themen bei den Parteien und Wählervereinigungen keiner im Rheinland einheitlichen „Parteilinie“ unterliegen.

Auch hat das Thema der Korruptionsprävention in einzelnen Kommunen einen besonderen Stellenwert. Am stärksten ausgeprägt ist das Bewusstsein, wie ergänzende Materialien und Ausführungen der Antwortenden belegen, in Bonn und Wuppertal.

Dass Korruptionsbekämpfung und -prävention Aufgabe der Verwaltungsleitung und eben nicht nur der Justiz ist, kam in fast allen Antworten zum Ausdruck.

Allein die OB-Kandidatin der FDP in Wuppertal hielt die Korruptionsbekämpfung in erster Linie für eine Aufgabe der Justiz und nicht der Verwaltungsleitung.

„Korruption kann nur bekämpft werden, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen: Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Leider erkennen viele das oft erst, wenn der Staatsanwalt ins Rathaus kommt“, so Brocke.

Die Antworten zeigten, dass Kommunen, die Erfahrungen mit Korruptionsaffären gemacht haben, sich sehr ernsthaft mit dem Thema Korruptionsprävention auseinandersetzen.

Für andere Kommunen ist Korruption oft noch ein Thema, über das besser nicht gesprochen wird.

Einvernehmen herrscht mit Transparency Deutschland darüber, dass die Kommunen klare, einheitliche Regeln zur Gewährung und Annahme von Geschenken, Bewirtungen und sonstigen Einladungen sowie zum Sponsoring aufstellen und praktizieren sollten.

Einige Kommunen können bereits auf ein umfassendes Regelwerk verweisen.

Die Meinungen darüber, ob – wie von Transparency Deutschland empfohlen – ein externer, unabhängiger „Ombudsmann“ bestellt oder ein technisches System zur Annahme anonymer Hinweise installiert werden soll, gehen auseinander.

Die Staatsanwaltschaft, das Landeskriminalamt oder auch ein Rechnungsprüfungsamt könnten stattdessen Empfänger anonymer Hinweise sein. Etwaige Mehrkosten werden befürchtet. Manche lehnen die Verwertung anonymer Hinweise auch grundsätzlich ab.

Vielfach gehen die Auffassungen zur freihändigen Vergabe und beschränkten Ausschreibung auseinander.

Die FDP aus Oberhausen schreibt, dass die Umsetzung des Konjunkturpakets II schnell erfolgen müsse, so dass eine Erleichterung der freihändigen Vergabe und beschränkten Ausschreibung notwendig sei.

Der SPD OB-Kandidat in Wuppertal lehnt jede Verschärfung der Richtlinien für die freihändige Vergabe nach erfolgloser Ausschreibung ab; die Regelungen für Ausschreibungen hätten heute bereits in der Praxis eine eher hemmende Wirkung, statt den Wettbewerb zu fördern.

Auch sei die freihändige Vergabe als Ausnahmetatbestand eine der wenigen Möglichkeiten, Unternehmen vor Ort bei Aufträgen überhaupt zu berücksichtigen.

Die Linke in Bonn hält das Vergaberecht für rigide; Qualität und Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen blieben häufig auf der Strecke. Transparency Deutschland hatte bereits zu Beginn des Jahres Transparenz-Mechanismen zu Vergaben im unterschwelligen Bereich gefordert.

Hierzu gehört u. a. die Veröffentlichung folgender Daten:

  • Vergabeart,
  • Leistungsbeschreibung,
  • geschätzter Auftragswert,
  • die Angabe der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen,
  • ausgewählter Auftragnehmer und
  • Auftragssumme.

Weitgehend zustimmend sind die Meinungen zu der Frage, ob Leitungsfunktionen der kommunalen Beteiligungsgesellschaften durch öffentliche Ausschreibung und mit Hilfe professioneller Auswahlverfahren besetzt werden sollten und dass auch die Vorstände bzw. Geschäftsführungen in den kommunalen Beteiligungsunternehmen – soweit nicht bereits geschehen – Programme und Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption einführen sollten, die den heutigen Standards von „Risiko-Management“ entsprechen.

Beides gehört zu den Forderungen von Transparency Deutschland.

Aus zwei Großstädten, nämlich Bonn und Wuppertal, liegen Antworten und ergänzende Erläuterungen aller kandidierenden Parteien vor. Aus Oberhausen hat nur die SPD nicht reagiert.

Dortmund

Die Regionalgruppe Ruhr von Transparency International Deutschland hat den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen 7 Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl zugeschickt. Von den angesprochenen Parteien sind sowohl von der CDU als auch von Die Linke keine Rückantwort eingegangen.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmen darin überein, dass die Bekämpfung von Korruption in Politik, Verwaltung und städtischen Beteiligungsgesellschaften in der kommenden Wahlperiode einen hohen Stellenwert haben soll.

Bei den von Transparency vorgeschlagenen Maßnahmen gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Bestellung einer externen Ombudsperson, bei der auch anonyme Hinweise entgegengenommen werden können.

Bündnis 90/Die Grünen befürworten es; SPD und FDP lehnen das ab. Nach Ansicht der FDP erfüllt das hierarchisch separierte Rechungsprüfungsamt diese Funktion eines unabhängigen, neutralen Dritten.

Zur Frage der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibung, die nach der Ansicht von Transparency auf Ausnahmen beschränkt werden sollten, erfolgte Zustimmung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die SPD lehnt das ab.

Bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften soll nach Übereinstimmung aller Fraktionen die Besetzung von Leitungsfunktionen durch öffentliche Ausschreibung erfolgen; ebenfalls sollen die Geschäftsführungen Programme und Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption einführen, die den heutigen Standards von Risiko-Management entsprechen.

Die Befragten sprechen sich einstimmig für die Aufstellung und Umsetzung von klaren, einheitlichen Regeln zur Gewährung und Annahme von Geschenken, Bewirtungen und sonstigen Einladungen sowie zum Sponsoring aus.

Sie wollen sich ebenfalls dafür einsetzen, dass Personen, die auf schwerwiegende Gesetzesverstöße hinweisen, keine dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden.

Essen

Befragt wurden die Parteien SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, DKP und BüSo.

Von den befragten Parteien antworteten SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und DKP.

Alle Antworten stimmen darin überein, dass die Bekämpfung von Korruption in Politik, Verwaltung und städtischen Beteiligungsgesellschaften in der kommenden Wahlperiode einen hohen Stellenwert haben soll.

Weiter besteht Übereinstimmung, dass die Kommunen klare und einheitliche Regelungen zur Gewährung und Annahme von Geschenken, Bewirtungen und Sponsoring praktizieren sollen. Allerdings wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht ohne weiteres einen externen und unabhängigen Ombudsmann zur Annahme von anonymen Hinweisen bei Korruptionsverdacht bestellen.

Teilweise wird das sogar schlichtweg abgelehnt (CDU, FDP). Ohne Einschränkung befürwortet wird es nur von Die Linke und der DKP.

Zur Frage der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibung von Aufträgen im kommunalen Bereich, die nach Meinung von Transparency auf Ausnahmen beschränkt werden sollten, gibt es Zustimmung von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der DKP. Die FDP ist dagegen und die SPD hielt die Fragestellung im Rahmen der Wahlprüfsteine für zu komplex.

Die Frage eines arbeits- bzw. dienstrechtlichen Schutz für Hinweisgeber bei Korruption (Whistleblower) wurde wie folgt beantwortet:

Die SPD hält das für wünschenswert aber gleichzeitig die Kommunalpolitik für nicht zuständig. CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und die DKP sind dafür.

Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse ist über die Website von Transparency abrufbar.

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