Verkündung im Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen am 21. November 2017

Hauptredaktion [ - Uhr]

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Organstreitverfahren mehrerer politischer Parteien bzw. ihrer nordrhein-westfälischen Landesverbände gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen Termin zur Verkündung einer Entscheidung den Termin anberaumt:

Dienstag, 21. November 2017, 10.30 Uhr, Sitzungssaal I

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an dem Verkündungstermin teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch möglichst

bis Dienstag, 14. November 2017, 12.00 Uhr,

mitzuteilen (E-Mail: verfgh@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-253).

Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Hinweis zu den Eingangskontrollen

Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen.

Interessierte sollten Ihre Ankunft so einrichten, dass sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.

Das Telefonieren, Twittern, und sonstige Versenden von Kurznachrichten, das digitale Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet.

Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer und Tablet-Computer, dürfen

im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen noch Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Aktenzeichen: VerfGH 9, 11, 15, 16, 17, 18, 21/16

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar