David konnte doch am Konfirmanden-Wochenende teilnehmen • Jobcenter lenkt ein

Herbert Baumann [ - Uhr]

[13.02.2017] Im Jugendhaus „St. Georg“ am Mühltalweg in Wegberg haben zahlreiche Jungen und Mädchen aus der evangelischen Kirchen­gemeinde Wickrathberg vom 10. bis 12. Februar ihr Konfirmanden-Wochenende verbracht.

Auch David (13) konnte an dieser Veranstaltung teilnehmen, in der es um Religiöses, viel Spaß und ein unbeschwertes Miteinander gehen soll. Das sah anfangs gar nicht danach aus.

Pfarrer Martin Gohlke und Jugendleiterin Corina Strunk schrieben an die Erziehungsberechtigten der Konfirmanden und teilten Details des Wochenendes mit.

Und: Sagen sie uns verbindlich, dass ihr Kind teilnimmt und überweisen sie uns den Kostenbetrag über 65,00 Euro (Vollverpflegung).

Das löste in der Familie von David große Probleme aus.

Konkret: Die Familie – Mutter, Vater, drei Jungs – lebt von kleiner Erwerbsunfähigkeits-Rente und Hartz IV und hatte laut Vater Thomas W. (53) das Geld nicht.

W. wandte sich daraufhin an das Jobcenter (Limitenstraße) und bat um die Bereitstellung der Summe, damit David mitfahren kann – schließlich freue sich der Gesamtschüler auf die Begegnung.

Der 53-Jährige bezog sich mit seinem Antrag auf das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung, was die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben möglichen machen soll“.

Die begleiteten Tage der Konfirmanden gehörten dazu, Schulausflüge usw. ebenso. Für Letztere zahlte das Jobcenter bislang ohne Probleme, so W.

Doch vier Tage nach dem Antrag kam – per Post – die Ernüchterung. Darin heißt es im typischen Beamtendeutsch…..“sie haben kein Recht … ihr Antrag wird abgelehnt …“

Dann nennt man Beispiele der Teilhabe, für die gezahlt werde.

Dazu gehöre nicht die Konfirmanden-Freizeit, so der Fall-Manager im Rheydter Jobcenter.

Bei den Ws. war man ernüchtert. Und empört, wie der erwerbsunfähige gelernte Kaufmann und Pfleger sagt.

Thomas W. wandte sich an das Arbeitslosenzentrum (ALZ), an Politiker von SPD und Bündnis-Grünen.

Und auch an Pfarrer Gohlke, der wiederum Hilfe versprach.

Mittlerweile hatten sich auch Medien eingeschaltet.

Und siehe da: Eine Woche später gibt es wieder Post vom Rheydter Jobcenter.

Und diesmal beurteilt man die Rechtslage ganz anders. Positiv nämlich.

Man genehmigt die „Leistungsgewährung“, schreibt da der Sachbearbeiter. Und weiter: „Die von ihnen bereits geltend gemachten Kosten berücksichtige ich in Höhe von 65,00 Euro und überweise diese an die evangelische Kirche“.

Thomas W. ist zwar erleichtert, doch fragt er sich: „Was ist das für ein Rechtsstaat, in dem man um eine Leistung bittet, die einem zusteht, die einem aber erst nach viel Widerstand und Aufwand genehmigt wird.“

W.: „Ich habe 30 Jahre gearbeitet, und das Schicksal hat uns in diese Situation gebracht.“

Die amtliche Willkür mache ihn wütend und traurig.

Karl Sasserath, Leiter des ALZ, ist beeindruckt von der „Hartnäckigkeit und Courage“, die Thomas W. im Interesses seines Sohnes gezeigt habe.

Leider sei der „Fall W.“ keine Ausnahme, betont der Sozialarbeiter.

Auch die jüngeren Brüder von David sollen zur Konfirmation gehen. W. hofft, dass es keine finanziellen Probleme gibt, wenn die Konfirmanden-Wochenenden anstehen….

 

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