Metropolregion elf rheinischer Städte und 13 Kreise: Grüne begrüßen Mönchengladbachs Beitritt • Aufgabenbeschreibung konkretisieren und Vereinsstruktur überarbeiten
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„An interkommunaler Zusammenarbeit führt heutzutage kein Weg mehr vorbei“, sagt Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Mönchengladbacher Grünen angesichts der Absicht der Stadt, noch in diesem Ratszug dem Verein „Metropolregion Rheinland“ beizutreten.
Beschließen darüber wird der Stadtrat am 16. Februar.
„Wir Grüne begrüßen die Gründung der Metropolregion Rheinland und einen Beitritt der Stadt“, so Sasserath.
Der Beitritt zur Metropolregion müsse als Chance gesehen werden, um sich gemeinsam mit der Region als bedeutender wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Raum mit internationaler Bedeutung und unstrittigem Wachstumspotenzial zu platzieren und weiter zu profilieren.
„Ein Ratsbeschluss zum Beitritt würde bedeuten, am Prozess der Umsetzung und Weiterentwicklung der Metropolregion Rheinland Teil zu haben und die noch zu formenden konkreten Inhalte, Themen und Projekte mit zu beeinflussen zu können“, betont der Grünen-Politiker.
Die Gründung ist aus seiner Sicht jedoch nur ein erster Schritt.
Begrüßt wird auch die Entscheidung, das Konstrukt der Metropolregion in drei Jahren einer Überprüfung zu unterziehen.
Sasserath hat nämlich festgestellt, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Aufgabenbeschreibung der Metropolregion Rheinland nur unzureichend konkretisiert ist.
Auch die demokratische Legitimation der Metropolregion Rheinland sei – im Gegensatz etwa zu den bestehenden Strukturen der Metropolregion Ruhr – auf Grund der gewählten Vereinsstruktur noch nicht befriedigend.
Ausgehend von einer Zustimmung der Stadt Mönchengladbach zum Beitritt müssen nach seinem Dafürhalten folgende Aspekte deutlich durch den Rat als gewählter Vertretung aller Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger benannt werden:
- Von der Arbeitsweise der Metropolregion Rheinland, insbesondere des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes, ist Transparenz und Öffentlichkeit zu erwarten. • Bei den Themen, Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gilt es, jeweils einen Interessensausgleich herzustellen. Die Metropolregion Rheinland kann und darf nicht eine Organisation zur Durchsetzung partikularer Interessen sein, womöglich noch vorbei an den eigentlich zuständigen, demokratischen Institutionen.
- Dazu ist auch das Kuratorium als Beratungsinstanz zu nutzen, in der verschiedene Interessen ausgewogen vertreten sein müssen und das für einen transparenten Ausgleich zu sorgen hat.
- Gerade beim Verkehr beispielsweise, als einem bereits erklärten zentralen Thema der Metropolregion Rheinland, gilt es einen ausgewogenen Ausgleich zu schaffen zwischen urbanem und ländlichem Raum, zwischen der Rheinschiene und den weiteren Gebieten der Metropolregion Rheinland, zwischen den großen Städten und ihrem Umland und zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und deren spezifischen Interessen.
- Für die Zukunft ist eine Weiterentwicklung des jetzigen Vereins in eine demokratisch verfasste Struktur zu erwarten, wie sie z. B. im Regionalverband Ruhr gegeben ist. Die Form als Vereins kann nur eine anfängliche Übergangsstruktur sein, bis eine Lösung auf Gesetzesbasis möglich ist, vergleichbar den Gesetzen zur Städteregion Aachen oder zum Regionalverband Ruhr.
- Mit Vorüberlegungen in diese Richtung sollte nicht erst mit der vereinbarten Evaluation der Metropolregion Rheinland in drei Jahren begonnen werden. Ebenfalls ist ernsthaft zu untersuchen, ob durch die Schaffung einer demokratisch legitimierten Struktur der Metropolregion Rheinland nicht auf andere bisherige Gremien verzichtet werden kann.
„Es besteht die berechtigte Hoffnung, als Metropolregion Rheinland künftig bei der Mittelvergabe durch Land, Bund und EU besser wegzukommen, wenn wir geschlossen als Region auftreten“, glaubt Sasserath.
Der Verein „Metropolregion Rheinland“ soll am 20. Februar in Düsseldorf gegründet werden.
Ausgestattet werden soll der Verein mit einem Jahresbudget von voraussichtlich einer Million Euro; etwa ein Drittel der Gesamtkosten wollen die Kammern tragen, den Rest die Mitgliedskommunen.