In Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebrachte Ehemalige Heimkinder können Entschädigungen und Rentenersatzzahlungen erhalten • Verein hilft bei der Registrierung

Hauptredaktion [ - Uhr]

[15.01.2017] Ab sofort können ehemalige Heimkinder, die zwischen 1945 und 1979 in Heimen, Anstalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Psychiatrien untergebracht waren, in Anerkennung erlittenen Leides und Unrecht eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten.

Darüber hinaus erhalten sie eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro zur Entschädigung für Arbeitsleistungen in diesen Einrichtungen.

Rentenersatzleistungen können auch ehemalige Heimkinder erhalten, die zwar nicht in o.g. Einrichtungen, wohl aber in Einrichtungen unterschiedlichster kirchlicher Träger und Wohlfahrtseinrichtungen untergebracht waren und schon Entschädigungen aus dem so genannten „Heimfond I“ eine Entschädigung für im Zeitraum von 1950 bis 1975 für erlittenes Leid zu erhalten haben.

Mit großen Mühen und hohem persönlichen Engagement hatte der Verein „1. Community – Ehemalige Heimkinder NRW e.V.“ vielen dieser Ehemaligen Heimkinder zu ihrem Recht verholfen, wie der Vorsitzende des Vereins, Uwe Werner, gegenüber unserer Zeitung erläuterte.

Seit dem 01.01.2017 können sich alle ehemaligen Heimkinder, welche in NRW ihren Wohnsitz haben, unter Vorlage einer Heimbescheinigung und einem aktuellen Rentenverlauf, sich beim Heimfonds „Anerkennung und Hilfe“ (Heimfond II) hier registrieren lassen:

Landschaftsverband Rheinland LVR Köln
Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

oder

LWL-Regionale Anlauf-und Beratungsstelle Westfalen
Stiftung Anerkennung und Hilfe
Warendorfer Str. 27
48133 Münster

Der Verein hilft bei der Registrierung und unterstützt bei der Beschaffung benötigter Heimakten, von den jeweiligen Heimen und Einrichtungen und weiterer Unterlagen; ein gültiger Personalausweis sollte ebenfalls vorhanden sein.

Wer sich über unseren Verein registrieren lassen möchte und Unterstützung benötigt kann sich dazu an folgende Adresse wende:

1. Community-Ehemalige Heimkinder NRW e.V.
Vorsitzender: Uwe Werner
Immelmannstraße 163
41069 Mönchengladbach

Telefon: 02161-5734277

E-Mail: 1.community-mg@web.de

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