Erweiterung der EAE im Regionalplan berücksichtigt und mit Auswirkungen auf Nachnutzungen • Laufen Planungen für » Lieberberg-Konzert « in 2017?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Nach Fertigstellung der ersten umfangreichen Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Joint Headquarters (JHQ) in Mönchengladbach-Rheindahlen, ging Mitte August 2016 eine Erstaufnahmeeinrichtung (E A E) des Landes Nordrhein-Westfalen in Betrieb.
Bereits von Ende Dezember 2015 bis Mitte August 2016 wurde ein Teil der Einrichtung als Notunterkunft des Landes NRW mit zuletzt ca. 150 Asylsuchenden betrieben.
Nach Beendigung des ersten und zweiten Bauabschnitts werden voraussichtlich im Dezember 2016 ca. 1.000 Aufnahmeplätze zur Verfügung stehen.
Im Verlaufe des dritten Bauabschnitts, der bis Ende 2017 dauern wird, entstehen nochmals ca. 1.000 Plätze.
Nach der endgültigen Fertigstellung der Einrichtung könnten somit im Regelbetrieb ca. 2.000 Asylsuchende untergebracht werden. Darüber hinaus wäre im Rahmen einer Notbelegung eine Unterbringung weiterer 500 Personen möglich.
Diese Aufgabenerweiterung kann folglich nicht ohne Erweiterung des Areals der E A E vonstatten gehen.
Dieser Tatsache hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf in der Überarbeitung des Regionalplans 2014 Rechnung getragen.
Die „Version 2016“ des Regionalplanes befindet sich noch bis zum 06.10.2016 in der Offenlage und kann bei der
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Rathaus Rheydt, Eingang G (Karstadtgebäude)
Markt 11
41236 Mönchengladbach
Geodatenzentrum, 2. Etage, Zimmer 2004
eingesehen werden. Dort werden auch Stellungnahmen entgegen- oder aufgenommen.
Als eine Konsequenz weiterer Nutzungsmöglichkeiten des JHQ werden beispielsweise die bisher im Regionalplan für Windkraftanlagen vorgesehenen Areale erheblich beschnitten, ja fast halbiert.
Dabei legt der Regionalplan einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen möglichen Windkraftanlagen (W K A) und Wohnbebauungen zugrunde. Sollte sich im Rahmen von Untersuchungen herausstellen, dass ein größerer Abstand anzusetzen ist, reduziert sich die Wind-Vorrangfläche noch weiter.
Vergleicht man die aktuellen „Vorgaben“ aus dem Regionalplan mit den im Jahr 2013 von NRW-URBAN vorgestellten Varianten des Grobkonzeptes für die Nachnutzung des JHQ, erscheint auf Grund der nunmehr fixierten E A E letztendlich „kollisionsfrei“ nur die in der Alternative 0 / Variante 1 sinnvoll.
Die Varianten, in denen bis zu 8 Windkraftanlagen mit einer Höhe von 180 Metern und einer Leistung von 3,5 MW angedeutet wurden, dürften kaum erfolgversprechend sein, wenn die Ausweisung der Windvorrangfläche im Regionalplan als richtungsweisend eingestuft wird.
Der Variante „Weißer Ritter“ dürfte auch kaum Erfolg beschieden sein. Dies nicht nur, weil das aktuelle „Seasons“-Konzept nicht den Mönchengladbacher Vorstellungen entsprach und die EWMG diesbezügliche Aktivitäten ein- bzw. zurückgestellt hat, sondern auch, weil die im Grobkonzept skizzierten „Inseln“ in nicht unwesentlichem Maße durch die E A E beansprucht werden.
Dass es, trotz „Abwanderung“ von Rock am Ring nach Mendig, weiterhin intensive Verhandlungen mit der Familie Lieberberg geben soll, wie aus der kommerziellen Mönchengladbacher Eventszene und dem Umfeld der GroKo zu vernehmen war, wurde in der vergangenen Woche von der städtischen Pressestelle nach Rücksprache mit OB Reiners mit einem klaren „Nein“ beantwortet.
Ebenfalls mit „Nein“ beantwortet wurde die Frage, ob es zutreffe, dass die Stadt oder eine Ihrer Töchter ein entsprechendes Areal von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) pachten und an die Familie Lieberberg weiter vermieten werde.
Am 08.06.2016 hatte OB Reiners in einer Beratungsvorlage erklärt, dass es einen Kabinettsbeschluss vom 07.10.2015 gebe, nach dem u.a. das JHQ in Mönchengladbach-Rheindahlen einem Verhandlungs- und Verkaufsstopp unterliege.
Dies bestätigte auch die BImA unserer Zeitung, sprach jedoch von einem „indirekten“ Verkaufsstopp, nachdem unsere Anfrage vom Bundesfinanzministerium (BMF) „zuständigkeitshalber“ an deren Pressestelle weitergeleitet worden war.
Hintergrund sei der besagte Kabinettsbeschluss, der für sämtliche militärischen Großliegenschaften und somit auch für das JHQ gelte, wonach vorgesehen sei, vor einem Verkauf eine Prüfung auf Unterbringungsbedarf für Flüchtlinge durchzuführen.
Diese Prüfung sei nicht abgeschlossen, da das Land NRW sich noch nicht abschließend geäußert habe.
„Unabhängig davon werden Verhandlungen mit der Stadt Mönchengladbach/EWMG im Hinblick auf eine einmalige Veranstaltung eines Konzertes im nächsten Jahr geführt. Diese wird selbstverständlich Rücksicht auf die Flüchtlingsunterbringung nehmen“, erklärte die BImA-Pressestelle.
In Anbetracht der Tatsache, dass auch „einmalige Veranstaltungen“ einen langen zeitlichen Planungsvorlauf erfordern, scheint es intensive Vorgespräche oder Verhandlungen mit der Familie Lieberberg zu geben … durch wen aus Mönchengladbach auch immer.