Familienforschung kann leichter werden • Ältere Personenstandregister Mönchengladbachs jetzt online einsehbar … aber nicht kostenfrei
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wie die Stadt Mönchengladbach mitteilt, ist das Stadtarchiv für Ahnenforscher und Historiker ein Paradies. Dort lagern mehr als 2,2 Millionen Personenstandsurkunden aus elf (ehemaligen) Standesämtern von Wanlo bis Neuwerk.
Den Weg zur Online-Recherche bei der Ahnenforschung hat die Reform des Personenstandsrechts im Jahr 2009 geebnet: Seither können Familiengeschichten viel leichter erkundet werden.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden die bis dahin exklusiv bei den Standesämtern bewahrten Personenstandsurkunden an die normalen Verwaltungsakten angepasst, die nach Ablauf festgelegter Fristen an die Archive abgegeben werden und dann der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Viele Familienforscher greifen seitdem auf die Quellen der Archive zu.
Mit der Recherche auf einer Onlineplattform, die von einem privaten Unternehmen betrieben wird, soll die suche in den Archiven die Arbeit erleichtert werden – und am Ende der Internetrecherche auch die Originaldokumente einsehbar sein.
Dass dieser riesige biographische Datenschatz jetzt von Zuhause abgerufen werden kann, hat viele Gründe: Zum einen wurden linksrheinisch die Standesämter bereits im Jahr 1798 unter französischer Herrschaft eingeführt. Weite Teile Deutschlands zogen erst viel später nach, teilweise erst im Jahr 1875.
Zum anderen wurden 2009 die Urkunden per Gesetz den kommunalen Archiven zugeschlagen, Geburtsurkunden nach 110, Heiratsurkunden nach 80 und Sterbeurkunden nach der festgelegten Frist von 30 Jahren.
Schließlich fand sich mit dem Unternehmen Ancestry (www.ancestry.de) ein Partner, der die Digitalisierung der Unterlagen für die Stadt kostenfrei erledigte und die Daten im Internet zugänglich macht.
Kostenfrei für die Stadtarchive ja, aber nicht kostenfrei für Rechercheure.
Denn um selbst das auf www.ancestry.de angebotene „kostenlose“ 14-tägige Testabo nutzen zu können, müssen Interessierte „Ancestry-Mitglied“ werden und ihre Kontodaten bekanntgeben, damit, wenn das rechtzeitige Kündigen der Mitgliedschaft – 2 Tage von Ende des Abos) – versäumt wird, der Monatsbeitrag von 12,99 EURO von diesem Konto abgebucht werden kann.
Das Abo kann dann innerhalb des Monats zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, verlängert sich ansonsten aber um einen weiteren Monat.
Das Abo kann auch auf 6 Monate zum dann monatlichen Preis von jeweils 9,99 EURO verlängert werden (Upgrade), jedoch verlängert es sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung um weitere 6 Monate.
Alle diese Informationen und weitere findet man in den ausgedruckt etwa 10-seitigen AGB von Ancestry, die man vor der Weitergabe der Kontodaten gut durchlesen und erst dann als „gelesen“ anklicken sollte.
Zwar soll die Recherche auf der Onlineplattform und in den Archiven die Arbeit erleichtert werden und am Ende auch die Originaldokumente zu Ansicht zur Verfügung stehen, jedoch erfordert die Dokumentensuche eine möglicherweise aufwändige „familieninterne“ Recherche beispielsweise bis in die Ur-Ur-Ur-Ebene mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten und -namen.
Jedenfalls kann nun unter Mönchengladbacher Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden recherchiert sowie Nachforschungen in Erb-, Renten- und Grundstücksangelegenheiten angestellt werden. Liegt kein genaues Datum vor, sollen die Jahrgangsbände virtuell durchgeblättert werden können.
Über 750.000 Geburtsurkunden der Jahre 1798 bis 1903 sind digitalisiert und online gestellt, zusätzlich über 520.000 Heiratsurkunden der Jahre 1798 bis 1933 sowie nahezu 900.000 Sterbeurkunden der Jahre 1798 bis 1950.
Jüngere Dokumente stehen demnach online nicht zur Verfügung.
Rechtlich verbindliche Urkunden können jedoch weiterhin nur im Stadtarchiv angefordert werden, weil die Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt werden muss.
Auskünfte hierzu gibt das Stadtarchiv unter 02161-25-3242 oder stadtarchiv@moenchengladbach.de
Foto: Helene Souza | pixelio.de