Grundbesitzabgaben 2016 • Teil VIII: Jedem Restmüllgefäß „seine“ braune Tonne! • Geht Verwirrspiel der GroKo um „zusätzliche“ braune Tonne nach hinten los?

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[21.03.2016] Im Zuge der Diskussion um die Verchippung, für die die Gebührenzahler im Jahr 2015 mit so genannten Einmalkosten in Höhe von 560.000 EURO zu Kasse gebeten wurden, wurde auf Antrag der GroKo mit deren Stimmen beschlossen, dass „zusätzliche“ braune Tonnen, als „zusätzliche Leistung“ gebührenpflichtig werden.

Im Vorfeld hatte die GEM von einer großen Zahl „illegaler“ brauner Tonnen gesprochen und damit versucht, die Verchippungskosten zu begründen.

Klage gegen Abfallgebühren • Teil IX: Soll mit dem Identsystem das Ende der kleinen Mülleimer und die Einführung großer Rest-Mülltonnen „durch die Hintertür“ vorbereitet werden? • Durchsichtige Strategie von GEM und GroKo • …

In der Sitzung des Umweltausschusses vom 17.11.2015 stellte Umweltdezernent und Stadtkämmerer Kuckels klar, dass je Restmüllgefäß eine Biotonne bestellt werden könne. Dies bedeute, dass erst dann von einer „zusätzlichen“ Biotonne gesprochen werden könne, wenn die Anzahl der Biotonnen die Anzahl der Restmüllgefäße übersteigt.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass beispielsweise in einem 6-Parteien-Haus die Stadt (über die GEM), jedem Mieter gebührenfrei eine braune Tonne, also insgesamt 6 braune Tonnen, zur Verfügung stellen muss.

Vor dem Hintergrund, dass die Regelung schon seit Einführung der braunen Tonnen gilt und Bestandteil der Gebührenkalkulation ist, wird deutlich, dass der GroKo-Beschluss ins Leere läuft und die „Argumentationen“ der GEM-Führung lediglich Vorwände waren, um die widersinnige Verchippung der großen Tonnen politisch durchzusetzen.

Dabei setzte die GEM auf Unkenntnis und/oder Desinteresse der Gebührenzahler und mancher beschließender Politiker, womit die wirkliche „Motivation“ der GEM für eine Verchippung geschickt vertuscht wurde.

Bei intelligenter Nutzung dieser Regelung durch Mieter und Hauseigentümer könnte dieser vermeintlich unentdeckte Schachzug von GEM und GroKo nach hinten los gehen.

Dann nämlich, wenn alle „Restmüllgefäßnutzer“ auf ihrem Recht bestehen und dementsprechend „ihre“ (gebührenfreien) braunen Tonnen abfordern.

Denn schließlich haben sie diese und deren Leerung ja mit ihren Abfallgebühren schon bezahlt.

 

Ein Kommentar zu “
Grundbesitzabgaben 2016 • Teil VIII: Jedem Restmüllgefäß „seine“ braune Tonne! • Geht Verwirrspiel der GroKo um „zusätzliche“ braune Tonne nach hinten los?”
  1. Jedem seine braune Tonne im Preis enthalten? So wie bei „all you can eat“?

    Was wenn wir Gladbacher jetzt beschließen „all we can Tonne“,weil kostet ja nix? „Umsonst oder kostet nix“ ist für viele echt verlockend. Hauptsache kostet nix. Ob man die braune Tonne dann in die Tonne drücken kann ist egal.

    Kriegen wir die dann wirklich alle gratis oben drauf? On top wie das heute heißt ?

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