Verwaltung stellt zum Thema „Verkaufsoffene Sonntage“ klar: Aktuelle Rechtsprechung im vollen Umfang berücksichtigt

Hauptredaktion [ - Uhr]

Zum Thema Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen, das jetzt in den Sitzungen der Bezirksvertretungen beraten wurde, sind durch Äußerungen in der Öffentlichkeit Irritationen entstanden.

Dazu bezieht die Verwaltung Stellung:

Die von der Verwaltung erarbeitete Beratungsvorlage entspricht im vollen Umfang den aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die Erlasslage waren der Verwaltung zum Zeitpunkt der Erstellung der Beratungsvorlage bekannt und wurden berücksichtigt.

Die Rechtslage hat sich auch nicht durch die Entscheidung geändert.

Vielmehr war es auch in den Jahren zuvor bei den bereits tradierten Veranstaltungen so, dass der Anlass der Sonntagsöffnung eine Veranstaltung sein musste, die Besucherströme – eben losgelöst von der Sonntagsöffnung – zieht.

Anträge für verkaufsoffene Sonntage 2016 liegen für folgende Veranstaltungen vor:

  • Frühlingsfest (Stadtmitte) und Kappesfest (Rheindahlen) am 24. April
  • Kreuzweiherfest (Odenkirchen) und Knospen- und Genussfest (Wickrath) am 8. Mai
  • Turmfest (Rheydt) am 19. Juni
  • Fest am See (Wickrath ) am 31. Juli
  • Handel, Handwerk, Gewerbe (Giesenkirchen) und Brunnenfest (Wickrath) am 4. September
  • Blumensonntag (Rheydt) am 11. September
  • Cityfest (Stadtmitte) am 9. Oktober
  • Martinsmarkt (Rheydt) am 30. Oktober
  • Martinsfest (Stadtmitte) und Martinsmarkt (Odenkirchen) am 6. November
  • Weihnachtsmarkt (Stadtmitte/Wickrath) und Nikolausmarkt (Rheindahlen) am 4. Dezember
  • Weihnachtsmarkt (Rheydt) am 11. Dezember

Das Thema Offenhalten von Verkaufsständen an Sonn- und Feiertagen wird in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch, 24. Februar, und abschließend vom Rat am 2. März beraten.

 

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