Jüchener Rat positioniert sich zur 3. Leitentscheidung der Landesregierung NRW zur Zukunft von Garzweiler II
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Rat der Gemeinde Jüchen hat sich in seiner Sitzung am 17.12.2015 zur Leitentscheidung des Landes positioniert. Mit dieser 3. Leitentscheidung gibt die Landesregierung grundlegende Vorgaben für die Braunkohlenplanung in Nordrhein-Westfalen vor.
Die Landesregierung bestimmt darin das langfristige Konzept für den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier.
Insbesondere legt sie hierbei fest, in welchem Umfang ein Abbau der Braunkohle im Rheinischen Revier für die zukünftige Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist.
Mit dieser neuen Leitentscheidung gibt die Landesregierung nun eine räumliche Begrenzung der Abbaufläche vor.
Der Rat der Gemeinde Jüchen hat sich intensiv mit diesen neuen Vorgaben befasst, obwohl das Jüchener Gemeindegebiet räumlich hiervon nicht unmittelbar berührt ist.
Hierbei weist er in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass es weiterhin Ziel der Landesregierung sein muss, die Tagebautätigkeit im Gemeindegebiet so schnell wie möglich durch Fortschreiten des Tagebaus in Richtung Westen zu beenden.
Es ist zudem sicherzustellen, dass trotz der Verringerung der Abbaumasse ausreichend Material für die Rekultivierung der tagebaubedingt in Anspruch genommenen Flächen zur Verfügung steht.
Außerdem ist an der Wiederherstellung der A 61n festzuhalten.
Eine Verteilung der Verkehre in Nord-Süd-Richtung auf die A44n und auf die A61n kann aus Sicht der Gemeinde Jüchen zu Entlastungen auf dem Jüchener Gemeindegebiet führen.
Grundsätzlich ist die Festlegung eines sozialverträglichen Abstandes für die Ortslage Holzweiler, wie in der Leitentscheidung der Landesregierung vorgesehen, zu begrüßen.
Der Rat der Gemeinde Jüchen fordert jedoch, eine Ungleichbehandlung der übrigen Tagebaurandanlieger zu vermeiden.
Aus Jüchener Sicht ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Tagebauanlieger in Jüchen aufgrund der bisher festgelegten geringeren Sicherungsabstände deutlich größeren Beeinträchtigungen unterlagen und immer noch unterliegen.
Eine Gleichbehandlung kann, aufgrund des Tagebaufortschritts im Gemeindegebiet nur derart erfolgen, dass die erfahrenen Beeinträchtigungen durch Strukturhilfen des Landes kompensiert werden.
Die Gemeinde Jüchen fordert weiterhin, dass bei der Rekultivierung die Belange des informellen Planungsverbandes der Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie der Gemeinde Jüchen und Titz zu berücksichtigen sind.
In Bezug auf die Rolle des Landes bei der Erarbeitung der Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier fordert Bürgermeister Zillikens: „Die Landesregierung möge den Strukturwandel nicht nur begleiten, sondern ihm zusammen mit den lokalen und regionalen Akteuren aktiv begegnen“.