„Engländersiedlungen“ = „Asbestsiedlungen“? • Entsorgung offensichtlich problematisch • Anwohner umliegender Wohngebiete besorgt • Ähnliche Problematik auch bei „Lilienthalstraße“?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Es scheint nicht „nur“ ein Verdacht zu bestehen, sondern Gewissheit zu sein, dass die so genannten „Engländerhäuser“ asbestverseucht sind. So dokumentieren es Warnschilder an den noch nicht abgerissenen Häusern im Bereich des Neubaugebietes am Bunten Garten.
Einige Häuser wurden schon abgerissen, um für das „gehobene“ Wohngebiet im Karree Schürenweg, Rembrandtstraße, Peter-Nonnenmühlen-Allee und „Zum Bunten Garten“ Platz zu schaffen
Wann die nächsten Engländerhäuser „fallen“ werden scheint ungewiss, denn nach Informationen aus der Umgebung des Karrees sollen sich, nach den ersten Anlieferungen des Bauschuttes, Deponien im Umland geweigert haben, diesen weiterhin anzunehmen, weil der Verdacht bestand, dass dieser Asbestrückstände enthält.
Offensichtlich wurde daraufhin der Bauschutt „vor Ort“ zerkleinert und auf dem abgesperrten Gelände gelagert.
Ob und in welchem Umfang sich in diesem Schuttberg der stark Krebs verursachende Gefahrstoff Asbest befindet, ist offiziell noch nicht bekannt.
Gleichwohl sind Anwohner überrascht und besorgt, dass dieser Schuttberg zumindest nicht wenigstens vorsorglich abgedeckt ist.
Auch die diversen, umherliegenden weißen Transportsäcke könnten mit Asbest kontaminierte Stoffe enthalten.
Näher nachschauen konnte man bislang nicht, weil das Gelände durch einen Bauzaun „gesichert“ ist und Mitarbeiter eines Kölner Security-Unternehmens ohne weitere Begründung strikt darauf achten, jeden Zutritt zu diesem Areal zu verhindern. Ein prinzipiell durchaus nachvollziehbares Verhalten.
So konnte auch nicht festgestellt werden, ob die Häuser im Inneren des Geländes in gleicher Weise mit Warnschildern ausgestattet sind, wie beispielsweise einige entlang der Rembrandtstraße.
Hier sind Mitarbeiter eines Mönchengladbacher „zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes“ mit Arbeiten in den Häusern beschäftigt und setzen dabei Spezialgeräte ein.
Auch in diesen Häusern sind Transportsäcke zu erkennen, die darauf hindeuten, dass hier „spezielle Stoffe“ gelagert werden.
Asbest: Gefahren und Maßnahmen
Asbest ist ein Gefahrstoff und unterliegt neben anderen Gesetzen und Verordnungen u.a. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Mit der Gefahrstoffverordnung verfolgt der Gesetzgeber im Wesentlichen zwei Ziele.
Das ist an oberster Stelle: mit Verboten und Beschränkungen vorrangig die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung und die Umwelt zu schützen.
Zweites Ziel der GefStoffV ist es, durch Verbote und Beschränkungen den Schutz der Mitarbeiter sicherzustellen.
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff, der die unangenehme Eigenschaft besitzt, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können.
Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe zerstören.
Wenn der Verdacht besteht, dass z. B. Dacheindeckungen, Fußbodenbeläge, Blumenkästen Asbest enthalten könnten, ist im Zweifelsfall immer eine Analyse durch ein akkreditiertes Labor erforderlich.
Eine eindeutige Asbest-Bestimmung erfordert die Anwendung unterschiedlichster Analyseverfahren.
Wie Sie Asbest in Ihrem Dach erkennen
Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) besitzen.
Dabei fallen auch gegebenenfalls erforderliche Vorbereitungen und Nebenarbeiten wie zum Beispiel das Entfernen einer Platte, das Bohren und Anbringen einer Verkleidung oder einer Regenrinne unter die ASI-Bestimmungen.
Das gilt auch für viele andere schädliche Substanzen, wie Kamilith, PCB, FCKW, PAK und weitere Gefahrstoffe.
Zum Schutz der Umgebung gehört es bei nicht wenigen Unternehmen der Branche heute dazu, ganze Gebäudekomplexe komplett „einzuhausen“ und während der Sanierungsarbeiten auf Unterdruck zu halten.
Nach der Europäischen Richtlinie 2003/18/EG gehört das Entfernen von Asbest eindeutig zu so genannten „meldepflichtigen Arbeiten.
Leitfaden der EU-Kommission • Herausgegeben vom Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC)
Dieser fast 200 Seiten umfassende Leitfaden befasst sich u.a. mit der Gefährdungsbeurteilung auch für Anwohner, die zwar nicht unmittelbar am Sanierungsprozess beteiligt sind, jedoch dennoch als „beteiligte Personen“ gelten.
Dass es für die „Engländerhäuser“ eine solche Gefährdungsbeurteilung (unter Einbeziehung der Anwohner) gegeben hat, war den befragten Anwohnern der an das Baugebiet angrenzenden Straßenzüge nicht bekannt.
Ob das „zertifizierte“ Mönchengladbacher Entsorgungsunternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt, war aus der Fahrzeugaufschrift nicht zu erkennen.
Bemerkenswert ist, dass die übrigen „Engländerhäuser“ beispielsweise entlang der Rembrandtstraße noch nicht „in Angriff“ genommen wurden.
Dort findet man auch keine Warnschilder, obwohl alle Häuser der gesamten „Engländersiedlung“ zum gleichen Zeitpunkt und in der gleichen Bauweise errichtet wurden, wie die als „asbestgefährlich“ deklarierten Häuser, beispielsweise in der Nähe des Schürenweges.
Lilienthalstraße
Nachdem im vorderen Bereich der Lilienthalstraße in Holt über 50 ehemalige „Engländerhäuser“ verkauft und bewohnt sind, stehen im hinteren Bereich, wo die Hugo-Eckener-Straße vollständig gesperrt ist, weitere etwa 100 Häuser leer.
Fenster und Türen sind mit Baustahlmatten „verschlossen“, wodurch weiterer Vandalismus verhindert werden soll.
Wenn – wer auch immer – hier an Abriss denkt, könnte sich ähnlichen Problemen gegenüber sehen, wie sie scheinbar am Bunten Garten bestehen. Denn auch die Häuser dort ähneln diesen in Bauart und Bauweise.
Ähnlich dürfte dann auch die „Anwohnerproblematik“ sein, insbesondere, da dort wesentlich mehr Kinder wohnen als am Bunten Garten, für die die möglichen Auswirkungen von Asbest ganz besonders kritisch zu werten sind.