Grüne verwundert über Klage der NEW gegen die Stadt wegen Straßenaufbrüchen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Mönchengladbachs Straßen sind nicht nur den starken Belastungen eines ständig weiter wachsenden Schwerlastverkehrs ausgesetzt; das über 900 Kilometer lange Straßennetz unterliegt zu dem einem hohen Verschleiß, durch Straßenaufbrüche.

Die entstehen in erster Linie beim Verlegen, der  Reparatur, Ergänzung und Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen.

Erkennbar sind die Straßenaufbrüche durch Flickenteppiche an den Fahrbahnoberflächen, die viele Straßenzüge Mönchengladbachs in „Buckelpisten“ verwandeln.

„Straßen, Wege und Plätze einer Stadt stellen ein bedeutendes öffentliches Vermögen dar“, sagt Ulla Brombeis, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion in Mönchengladbach.

„Straßenaufbrüche mindern das  Vermögen der Stadt enorm, denn aufgebrochene Straßen können weniger lange genutzt werden und verursachen einen beträchtlich höheren Unterhaltungsaufwand, der wiederum von den Bürgerinnen und Bürgern über das allgemeine Steueraufkommen bezahlt werden muss“, erläutert die Grünen-Ratsfrau. „Von daher liegt die Einhaltung des Verursacherprinzips im Interesse der Stadt.“

Bis 2012 wurden in Mönchengladbach nur etwa 10 Prozent aller wiederhergestellten Straßen nach Aufbrüchen kontrolliert. Auf Anregung der Grünen wurden dann die Kontrollstellen für Straßenaufbrüche im Stellenplan 2012 ausgeweitet, da eine höhere Kontrollquote letztlich dazu dient, das Straßennetz in einem besseren Zustand zu halten.

Seitdem kontrollieren vier neue Mitarbeiter im Tiefbaubereich die Aufbrüche.

Die Kontrollprüfungen dienen aus grüner Sicht der Qualitätssicherung und sind eine wichtige Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit der Straßen und Bauwerke.

Ein Teil der hierauf entfallenden Kosten wurde durch eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung wieder eingenommen.

Die NEW AG, deren Anteile die Stadt gemeinsam mit dem RWE hält, hatte nun hiergegen geklagt und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gewonnen.

Ulla Brombeis ist über das Vorgehen des Unternehmens sehr verwundert.

„Der Rat hat noch vor einiger Zeit an die NEW die Nutzung der städtischen Straßenräume für die Durchleitung von Strom und Gas vergeben. Jetzt, wo die mehrheitlich städtische NEW mit den Konzessionen viel Geld verdienen kann, als großer Verursacher von Straßenaufbrüchen gegen die Stadt Klage zu erheben, lässt Vertrauen schwinden“, sagt sie.

Die CDU-Fraktion, so die Finanzausschussvorsitzende weiter, sei schon in der Vergangenheit immer gegen die Kontrollen gewesen.

Insofern sei nachvollziehbar, dass die Christdemokraten so schnell eine andere Aufgabe für die Kontrolleure ausgeschaut hätten.

„Würden NEW und andere Unternehmen darauf achten, dass ihre Straßenaufbrüche besser verfüllt würden und nicht ständig solche Flickschustereien hinterließen, hätten wir uns doch gar nicht mit der Einstellung von Kontrolleuren und deren Finanzierung beschäftigen müssen“, meint sie.

Die Grünen-Politikerin hält aus juristischer Sicht jeden Eingriff in den Straßenkörper für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung.

„Ich meine, Ansprüche an den Werterhalt des Straßenkörpers, verkehrliche und Erschließungsbedürfnisse der Anwohner haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der verschiedenen Anbieter“, so Ulla Brombeis.

Die Grünen-Ratsfrau ist von daher sehr froh, dass sich das Rechtsamt der Stadt nicht mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zufrieden gibt und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster erhoben hat.

 

3 Kommentare zu “Grüne verwundert über Klage der NEW gegen die Stadt wegen Straßenaufbrüchen”
  1. @ Günter Heymanns

    Richtig! Vertrauen zur NEW? Die sind doch halb RWE und die Geschäftspolitik dürfte ähnlich der von diesen VoRWEggehern sein.

    Vertrauen? LOL!

    Gut, dass denen mal jemand auf die Füße steigt. Wird die nicht wirklich stören.

    Hoffe, dass die nächste Instanz bürgerfreundlicher ist.

    Der Stadtverwaltung viel Erfolg!

    @ Ypsilon

    Genau. Wer seine Arbeit ordentlich macht, muss sich vor Kontrollen nicht fürchten. Im Gegenteil, da zeigt man den Kontrolleuren doch erst recht was ne Harke ist.

    Haben die was zu verbergen?

  2. Erfreulich zu lesen, dass sich die Stadtverwaltung/Rechtsamt auf die Seite der Bürger stellt!

    Gerade beim Thema „NEW“.

    Verwunderlich ist vor allem, dass offensichtlich (schließe ich aus dem ARtikel) jahrzehntelang geduldet wurde, dass die NEW (früher NVV) Narrenfreiheit hatte und ohne jegliche Kontrolle und vor allem Folgen auch flickschustern durfte.

    Noch erstaunlicher ist, dass die NEW wegen etwas vor Gericht zieht, was die doch gar nicht fürchten müssen, wenn die ordentlich und handwerklich sauber arbeiten!

    Was stört die an einer Kontrolle, die doch selbstverständlich ist? Angst, dass man sie zur Rechenschaft ziehen könnte? Wer ordentlich arbeitet, muss Kontrolle nicht fürchten.

    Macht die NEW bei Lieferanten und Dienstleistern selbst doch sicher auch so oder?

    Denen ist wohl gar nix peinlich!

    Die Begründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf würde sicher nicht nur mich sehr interessieren, warum die der NEW Recht gegeben haben.

    Auch der Städte- und Gemeindebund NRW gab 2012 „Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum“.

    Die empfehlen sogar, weil es sich rechnet, dass bei fehlendem Personal externe Ingenieurbüros oder Gutachter in Anspruch genommen werden.

    Wenn sich sogar diese noch rechnen muss an dem Thema doch was dran sein. Oder nicht?

    Dazu der Städte- und Gemeindebund NRW:

    „Selbst bei fachmännischer Ausführung ergibt sich so ein erhöhtes Risiko, da das ursprüngliche „Ge-samtbauwerk Straße“ durchtrennt ist.

    Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Aufgrabungsbereiche – nicht selten aus Kostendruck – nicht nach gültigen Regeln und Empfehlungen hergestellt werden und so für zusätzliche Qualitätsverluste sorgen.

    Straßenaufbrüche, insbesondere schlecht wieder hergestellte, stellen eine finanzielle Wertminderung des kommunalen Anlagevermögens dar.

    Einhergehend damit ergibt sich häufig zusätzlich eine Reduzierung der verbleibenden Restnutzungsdauer/des Abschreibungszeitraumes für den betreffenden Straßenabschnitt.

    Ein professionelles kommunales Management zur Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Aufbrucharbeiten im Straßenraum rechnet sich.

    Bei fehlenden eigenen Ressourcen können auch externe Ingenieurbüros oder Gutachter in Anspruch genommen werden.

    Der Städte- und Gemein-debund Nordrhein-Westfalen stellt hiermit eine Arbeitshilfe auf, mittels derer gerade die Gemeinden in der Größenordnung des Verbandsbereichs praktische Hilfestellungen an die Hand bekommen können.“

    Hier nachzulesen:

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCAQFjAAahUKEwia1uH9reLHAhXE2hoKHS9TA-M&url=http%3A%2F%2Fwww.kommunen-in-nrw.de%2Fmitgliederbereich%2Fdownload%2Faktion%2Fdownload%2Fdatei%2F28460%2Fident%2Ffiles.html%3FcHash%3D9b78ae5034be09e035a847335f9a46b5&usg=AFQjCNGk4nuSMn4wcvKyv2DC6quut6rF3g&bvm=bv.102022582,d.d2s&cad=rja

  3. Vertrauen zur NEW, hat es das jemals gegeben?

    Wäre es nicht Aufgabe, der von der NEW hochdotierten GoKo Fraktionsvorsitzenden, Dr. HP Schlegelmilch und Felix Heinrichs, darauf einzuwirken?

    Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass unserer Stadt leere Kassen aufweist und die NEW im Geld „schwimmt“.

    Die Rechnung zahlt zwar anschliessend der Stromkunde, letztenendes kommt es jedoch den Bürgern, Eltern mit Kinderwagen, Rollatorfahrer Gehbehinderten, Radfahrer usw. die sich nicht mehr über Holperpisten auf den Straßen, den Radwegen und den Bürgersteigen fortbewegen müssen, zu Gute.

    Die Liste lässt sich sicherlich noch erweitern.

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