Jüchen: Schöffen und Jugendschöffen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Gemeinde Jüchen und der Rhein-Kreis Neuss suchen Frauen und Männer, die in den Jahren 2009 bis 2013 als Schöffen und Jugendschöffen zur Verfügung stehen. Die Wahlen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Strafgericht bzw. Jugendstrafgericht werden im Laufe des Jahres 2008 erfolgen.
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz des Landes NRW sind die Gemeinden für das Erstellen der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und der Rhein-Kreis Neuss für die Erstellung der Vorschlaglisten für Jugendschöffen zuständig. Von daher erfolgt dann auch der Benennungsvorschlag durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates bzw. durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Kreises.
Für diese Ämter können sich alle deutschen Staatsangehörigen, die seit mindestens einem Jahr in Jüchen oder dem Rhein-Kreis Neuss wohnen und vor dem 1. Januar 2009 das 25. Lebensjahr vollenden melden.
Wichtig ist vor allen Dingen auch, persönlich zu prüfen, ob man sich mit den Anforderungen an ein solches Amt auch identifiziert und bereit ist, Verantwortung für das Urteil über andere Menschen übernehmen zu wollen. Schöffen sind keine Dabei-Sitzer, die eine demokratische Verzierung am Richtertisch darstellen. Sie wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit.
So kann zum Beispiel in Deutschland kein Angeklagter gegen beide Schöffen verurteilt werden. Daher sollte man sich seiner Verantwortung gegenüber dem Angeklagten, gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber dem Geschädigten in gleicher Weise bewusst sein.
Bei Jugendschöffen soll über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus der Schöffe erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Der Schöffenwahlausschuss entscheidet dann letztendlich über die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen. Nach der Auswahl finden einführende Unterweisungen statt. Hier erfolgen Hinweise über Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten wie Fragerecht und Fragetechnik, Beweiswürdigung und Strafzumessung, besondere Arten von Kriminalität, Beratungs- und Abstimmungsmodalitäten.
Als gewählter Hauptschöffe erhält man vom zuständigen Gericht ca. im November/Dezember 2008 Bescheid über die Wahl und die voraussichtlichen Einsatz-Termine des Jahres 2009. Als Hilfsschöffe erfolgt eine Information zur Wahl, da man nur im Falle der Vertretung eines Hauptschöffen eingesetzt wird. Wer bis zum 2. Januar 2009 keine Nachricht erhalten hat, kann davon ausgehen, dass er nicht gewählt worden ist.