Lärmschutz: Tempo 40 zwischen Sternstraße und Theodor-Heuss-Straße
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Auf dem Straßenzug Waldnieler Straße, Hittastraße, Speicker Straße und Fliethstraße, zwischen der Sternstraße und der Theodor-Heuss-Straße, gilt ab sofort in beide Richtungen Tempo 40. Die entsprechende Beschilderung ist inzwischen montiert.
Damit setzt die Verwaltung einen vor drei Jahren gefassten Beschluss des Planungs- und Bauausschusses um, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich aus Gründen des Lärmschutzes auf 40 km/h zu beschränken.
Das sollte im Zusammenhang mit der Schließung der Durchfahrt von der Stepgesstraße zur Viersener Straße (über die Hindenburgstraße) vollzogen werden.
Auf der Bismarckstraße gilt die Tempo-40-Regelung bereits seit August 2014.
4.
Ypsilon schrieb am 5.04.2015 um 23:32 Uhr:
@ harald.franzen
Sicher haben Sie Recht! Möglich und denkbar ist durchaus, dass es Ausnahmen gibt, wenn der Lärmaktionsplan das erfordert.
Klar ist, dass die sich was einfallen lassen mussten, denn der Verkehr, der dank Minto nur noch zwei Straßen als Möglichkeit hat, dasselbe zu „umfahren“, muss irgendwo hin. Das ist z.B. auch der Bereich, der nun Tempo 40 bekommen hat.
Seit Schließung der „Durchfahrt“ bei C & A zur Viersener Straße muss der Verkehr irgendwie und irgendwo hin. Das bedeutet für Anwohner des im Artikel genannten Straßenzuges definitiv auch noch mehr Lärm als schon bisher.
Also wurde gehandelt, da schon bisher Anlass (Lärmaktionsplan) dazu bestand.
Warum das am Schürenweg nicht möglich ist, bleibt das Geheimnis (bewusste Ignoranz?) von Politik und Verwaltung dieser Stadt, die dies seit vielen Jahren erfolgreich mit vielen fadenscheinigen Ausreden verhindern. Nur dank ihrer „Macht“, die ihnen angeblich vom Bürger übertragen wurde.
Vergessen wird dabei leider, dass sie gleichzeitig den Auftrag erhielten zum Wohl ALLER Bürger zu handeln und nicht nur einiger weniger.
Aber, dass es nur um Interessen geht, das ist sicher nur Verschwörungstheorie. Diese Behauptung ist wunderbar und hilft gegen alles und jedes.
3.
harald.franzen schrieb am 5.04.2015 um 10:46 Uhr:
Kann es sein, daß eine Kommune (Stadt MG) gar nicht das Recht hat, auf einer innerstädtischen Bundesstrasse ein Tempolimit einzuführen!?
Wo sind denn hier die Juristen?
2.
Brummbär schrieb am 3.04.2015 um 22:29 Uhr:
@ Frank Sentis
Zu verstehen ist das absolut nicht. Logisch schon gar nicht.
Aber: wenn zwei dasselbe Problem haben, heißt das in dieser Stadt noch lange nicht, dass es auch für beide genauso, weil nur folgerichtig, geregelt wird.
Schon gar nicht, wenn andere Interessen dagegen stehen.
Aber, da schreibe ich für Sie sicher nichts neues.
1.
Frank Sentis schrieb am 2.04.2015 um 22:22 Uhr:
Manche Dinge sind für mich echt schwer verständlich.
Da gibt es in Mönchengladbach zwei Straßen.
Die eine ist eine 4-spurige Doppel – Bundesstraße (B59 / B230), die andere der Schürenweg ist eine 2-spurige Kommunalstraße.
Vor 184 Jahren wurde der Straßenbau der Bundesstraße begonnen, als mein Vater zum Schürenweg zog war dieser noch eine Schotterpiste.
Die Bundesstraße führt durch Gebiete mit gewerblicher Nutzung, die Kommunalstraße durch reines Wohngebiet.
Auf beiden Straßen werden die Lärmgrenzwerte überschritten und damit die Auslösepegel für Lärmschutzmaßnahmen erreicht.
Aktuell werden auf der Bundesstraße Lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt, die Kommunalstraße wird selbst in der, zurzeit in Planung befindlichen, 2. Stufe des Lärmaktionsplanes nicht einmal erwähnt.
Übrigens, die Lärmschutzmaßnahmen auf der Bundesstraße (8 Schilder x 46,40€) kosten die Stadt gerade mal 374,40€.
Hätte man nicht auch 374,40€ für die Kommunalstraße übrig gehabt?
Auch wenn das für mich nur schwer verständlich ist, freue ich mich trotzdem, dass sich in Bezug auf Lärmaktionsplanung nun endlich etwas tut in Mönchengladbach.