Wohnungsaufsichtsgesetz: Grüne wollen wissen, wie die Verwaltung den Mietern hilft • Wurde Gesetz schon angewandt?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
April des vergangenen Jahres war es, als der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen von Grünen und SPD ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) verabschiedete.
Das Gesetz mit dem sperrigen Namen bietet den Mietern (und den Kommunen) mehr Handhabe bei drängenden Problemen wie der Vernachlässigung von Wohnraum oder der Überbelegung von Wohnraum durch den Vermieter.
Hier setzt das neue Gesetz an – es nimmt die Wohnungseigentümer mehr in die Verantwortung, denn Eigentum verpflichtet.
Auf der Grundlage der Novellierung kann jetzt besser vorgegangen werden gegen Vermieter, die ihre Wohnungen vernachlässigen oder die die Not wohnungssuchender Menschen durch Überbelegung ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen.
Besonders praktisch: Mieter können sich nun direkt an die Kommune wenden – sie müssen nicht zuvor ihre Rechte einklagen.
Die Kommune kann den Mietern zur Seite treten und ihnen helfen, ihre Rechte durchzusetzen.
Wenn Eigentümer etwa die Mindeststandards nicht erfüllen, dürfen sie ihre Wohnräume auch nicht vermieten.
Dazu zählt nicht nur das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern auch deren Funktionstüchtigkeit.
Das Gesetz legt Mindeststandards für Wohnraum fest und bietet die Möglichkeit, ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu verhängen. Kommunen können ab sofort Wohnraum für unbewohnbar erklären.
Wie das neue Gesetz ausgeführt wird, liegt in den Händen der jeweiligen Stadtverwaltung.
Das WAG ist ein wichtiger Baustein, um Wohnraum in zumutbarem Zustand zu erhalten. Grund genug für Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Mönchengladbacher Grünen, die Frage zu stellen, was Oberbürgermeister Hans-Wilhelm Reiners (CDU) als Verwaltungschef bisher für die Umsetzung des Gesetzes in Mönchengladbach getan hat.
„Der OB als Leiter der Stadtverwaltung ist für die Umsetzung des Gesetzes zuständig“, stellt Sasserath fest.
„Da ist es doch wichtig zu wissen, was die Verwaltung bisher getan hat, die Öffentlichkeit über die neuen Möglichkeiten in Kenntnis zu setzen“, so der Grünen-Politiker.
Immerhin hatte die Verwaltung ein Dreivierteljahr Zeit, aktiv zu werden.
Sasserath meint, der OB solle das Thema jetzt zur Chefsache erklären.
Der Grünen-Fraktionschef hat vor diesem Hintergrund eine Anfrage an den Mönchengladbacher Oberbürgermeister gestellt, um in Erfahrung zu bringen, wie oft und in welchen Fällen das Wohnungsaufsichtsgesetz in Mönchengladbach bereits angewendet worden ist.