Verwaltung benötigt keine politischen Beschlüsse, um ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen • Fred Hendricks (CDU) bringt es auf den Punkt • … auch für die GroKo?

Bernhard Wilms [ - Uhr]

„Zu einer gesetzlichen Grundlage, braucht man nicht noch einmal einen Antrag zu stellen. Die Verwaltung ist auf Grund der Gesetzeslage verpflichtet so zu handeln, und das wird sie auch tun.

Dafür müssen wir hier keine Anträge stellen. Daher ist dieser Antrag überflüssig.“

Dies ist eine logische, eindeutige und grundsätzliche Aussage des CDU-Sprechers Fred Hendricks am Ende der Sitzung des Finanzausschusses am 03.11.2014.

Sie bezog sich auf einen Antrag von DIE LINKE, die die Verwaltung beauftragen wollte, eine noch nicht besetzte Stelle für die Erstellung des Jugendförderplanes schnellstmöglich zu besetzen.

Für die Entwicklung eines solchen Planes ist die Kommune nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet. Lässt man einige zeitliche Aspekte, die in diesem Antrag angesprochen wurden, außer Acht, war Hendricks‘ Meinung durchaus nachvollziehbar.

Kann man wirklich unterstellen, dass Verwaltungshandeln auf der Grundlage bestehender Gesetze basiert, bedarf es keiner expliziten Aufforderung durch einen politischen Beschluss.

Das gilt für alle Bereiche der Verwaltung und nicht nur des in diesem Fall von DIE LINKE angesprochenen Sozialbereiches.

Also auch für den Komplex „Schrottimmobilien“.

Für den Umgang mit so genannten Schrottimmobilien gibt es seit Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) und durch das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes NRW (WAG NW) klare gesetzliche Vorgaben und Optionen, an denen sich die Kommunalverwaltung zu orientieren, und wonach sie zu handeln hat.

Warum also die GroKo (CDU & SPD) bei diesem Thema zusätzlich zum Handeln auffordert, entbehrt nicht einer gewissen Inkonsequenz.

Beauftragt CDU und SPD doch in ihrem Antrag, der mit großer Mehrheit am 22.11.2014 im Rat angenommen wurde:

„Die Verwaltung wird beauftragt,

  • im Stadtgebiet vorhandene „Schrottimmobilien“ aufzulisten, die unter §177 bzw. §179 BauGB einzuordnen sind bzw. bei denen Eingriffsmöglichkeiten für die kommunale Wohnungsaufsicht nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NW) bestehen
  • dazu einen Zustandsbericht mit möglichen Handlungsoptionen nach den oben ge­nannten Rechtsgrundlagen im zuständigen Fachausschuss vorzulegen.“ (Zitat Ende)

In der Begründung heißt es sinnigerweise: „Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen haben vor diesem Hintergrund die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen gestärkt, gegen Besitzer vorzugehen, die ihre Häuser und Wohnungen vernachlässigen.

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches durch den Bund sowie der Verabschiedung des Wohnungsaufsichtsgesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag werden klare Mindeststandards vorgegeben, um Missstände zu verhindern und die Wohnraumsituation für die Mieterinnen und Mieter zu verbessern.“ (Zitat Ende)

Deutlicher kann man nicht sagen, dass man nun von der Verwaltung erwartet, dass sie das umsetzt, was in den gesetzlichen Vorgaben steht.

Womit wir wieder am Anfang angelangt wären.

Vielleicht sollte Fred Hendricks seine prinzipiell richtige Position in seine Partei und in den GroKo-Partner SPD „hineintragen“, damit anlass- und sinnfreie Anträge, mit denen die Verwaltung aufgefordert/beauftragt wird, Dinge zu erledigen, zu denen sie „von Amtswegen“ sowieso verpflichtet ist, unterbleiben.

Die Verwaltungsvertreter in den Gremien sollten aber auch in solchen Fällen den Mut haben, mehr und eindringlicher darauf hinzuweisen, dass es keiner politischen Beschlüsse bedarf, um das zu tun, was ihre gesetzlich vorgegebene Aufgabe ist.

Der wünschenswerte Effekt wäre, dass politische „Show-Anträge“ irgendwann einmal der Vergangenheit angehören und die Verwaltung ihre wirklich wichtigen Kernaufgaben erfüllen kann.

Das wäre „Neues Denken – neues Handeln“ und Verwaltungschef Hans Wilhelm Reiners (CDU) könnte das erreichen, was er in der Vergangenheit bemängelt hatte und zu seinem Ziel erhob: Besser motivierte Mitarbeiter.

4 Kommentare zu “Verwaltung benötigt keine politischen Beschlüsse, um ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen • Fred Hendricks (CDU) bringt es auf den Punkt • … auch für die GroKo?”
  1. @Sonnenblume

    „Warum will Herr Hendricks denn die Jugendarbeit nicht zukunftssicher ausstatten?“

    Wahrscheinlich kann sich das konservative Weltbild von Fred Hendricks nicht vorstellen, dass es Jugendliche gibt die der Hilfe bedürfen.

  2. Danke Herr Wilms! Es ist sehr gut, das sie beim wichtigen Thema Jugend hier so eindringlich die Parteien zum gesetzeskonformen Handeln auffordern.

    Wenn man da keinen Druck macht passiert da gar nix.

    Warum will Herr Hendricks denn die Jugendarbeit nicht zukunftssicher ausstatten?

    Ich kann gar nicht verstehen, das man nichts für Jugendliche tun möchte.

  3. Billige Dinge sind teuer. Das trifft besonders auf Kinder und Jugendliche zu.

    Eine gefährliche Stelle zu sparen. Sind die Jugendlichen erst mal 16, 17 Jahre alt ist der Zug abgefahren, noch Verhaltensänderungen zu erreichen. Die Folgen sind in unserer Gesellschaft rundum zu besichtigen und reichen von auffälligem Verhalten bis zur Kriminalität.

    Kinder- und Jugendarbeit ist enorm wichtig.

    Sollte das die CDU tatsächlich nicht verstehen oder verstehen wollen?

    Wenn nicht, gibt es genügend Fachleute, die die CDU-Fraktion darüber informieren und aufklären kann.

    Oder sie in formieren sich in einigen Stadtteilen Mönchengladbach mal vor Ort. Probleme mit schwierigen bis kriminellen Jugendlichen gibt es schließlich mehr als genug!

  4. Da ich sehr wohl davon ausgehe, dass Herr Hendricks unseren Antrag gelesen hat und ich ihm auch abnehme, dass er ihn verstanden hat, bin ich sehr beruhigt. Ich werde mich am Mittwoch im Hauptausschuss darauf beziehen, dass Herr Hendricks nun glaubwürdig zugesichert hat „eine automatische Anpassung für die Jahre 2015 bis 2020 an die tatsächlichen Kosten“ sind gesetzlich Vorgeschrieben!

    Die Besetzung der freien Stelle ist wirklich verpflichtend, oder?

    Wie kommen denn dann die ganzen unbesetzten Stellen zusammen die seit Jahren den Haushalt retten? Aber nachdem nun ja tatsächlich die besagte Stelle besetzt wird – nach Jahren – wurde der Teil gestrichen.

    Der Jugendförderplan muss tatsächlich am Beginn der Legislatur Aufgestellt werden, oder? Und wie kommt es, dass zur 5ten Ratssitzung noch immer kein Verwaltungsvorschlag vorliegt?

    Und dieser eben noch nicht vorliegende Jugendförderplan hatte bisher dann eine feste jährliche Summe die 5 Jahre lang gleich blieb. Dies mal wären es 6 Jahre ohne Anpassung.

    Bei steigenden Preisen also jedes Jahr eine Kürzung der Gelder für den wichtigen Jugendbereich. DAS wollte DIE LINKE verhindern und deswegen die automatische Anpassung verabschieden lassen.

    Das weiß auch Herr Hendricks!

    Mit seiner Aussage wollte er nur davon ablenken, dass er und seine Partei eben nicht bereit sind die Jugendarbeit zukunftssicher auszustatten.

    Für alle Interessierte hier der Antrag:

    http://www.linksfraktion-mg.de/images/stories/docs/140925_fraktionsantrag_jugendfoerderplan.pdf

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