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„Anwohner entlasten – Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ • SPD Giesenkirchen informiert am 9. Juli um 18:30 Uhr im Reiterhof Barthelmes

Wenn eine kommunale Straße erneuert wird, beteiligt die jeweilige Kommune im Rahmen des Kommunal­abgaben­gesetz (KAG NRW) den Grundstücks­eigentümer an den entstehenden Kosten. Diese sind abhängig u.a. von der Grundstücksgröße, Nutzung des Grundstücks und Art der Straße.