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„Anwohner entlasten – Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ • SPD Giesenkirchen informiert am 9. Juli um 18:30 Uhr im Reiterhof Barthelmes
Wenn eine kommunale Straße erneuert wird, beteiligt die jeweilige Kommune im Rahmen des Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) den Grundstückseigentümer an den entstehenden Kosten. Diese sind abhängig u.a. von der Grundstücksgröße, Nutzung des Grundstücks und Art der Straße.