Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
US-Drohneneinsätze im Jemen: Kläger erzielen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Teilerfolg • Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
[19.03.2019] In einem teilweise stattgebenden Urteil vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze von bewaffneten Drohnen an der Wohnanschrift der Kläger im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet.
[3 Kommentare] Zum Artikel »