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Reitwegeregelung für die Waldgebiete im Kreis Viersen rechtswidrig
[20.06.2018] Die Allgemeinverfügung des Kreises Viersen vom 22. März 2018, mit der das Reiten in einzelnen Waldgebieten des Kreises auf gekennzeichnete Reitwege beschränkt wurde, ist rechtswidrig.