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Verkündung im Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen am 21. November 2017
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Organstreitverfahren mehrerer politischer Parteien bzw. ihrer nordrhein-westfälischen Landesverbände gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen Termin zur Verkündung einer Entscheidung den Termin anberaumt: