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2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW: Mündliche Verhandlung am 24. Oktober 2017 • Entscheidung des VGH NRW zu einem späteren Zeitpunkt
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Organstreitverfahren zur 2,5%-Sperrklausel den Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.