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Eilantrag gegen städtischen Aufruf gegen DÜGIDA ohne Erfolg • OVG Münster sieht keine Grundlage für die Aufrechterhaltung der Einstweiligen Anordnung des VG Düsseldorf
Ein Eilantrag, dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) zu untersagen, auf den städtischen Internetseiten zur Teilnahme an einer Gegendemonstration gegen die Versammlung der „DÜGIDA“ am heutigen Abend und zu einem Beleuchtungsboykott aufzurufen, hatte beim Oberverwaltungsgericht NRW keinen Erfolg.