Arbeitsrecht | Sozialverband VdK
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Sozialverband VdK weißt seine Mitglieder in seiner VdK Zeitung vom Februar 2010 auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Erfurt hin. Demzufolge müssen sich Stellenbewerber auch nicht indirekt nach einer möglichen Behinderung ausfragen lassen.
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