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Vermieter können Teile der Kaution einbehalten

geld01-thb.jpg(bw) Ein Urteil des Bundesgerichtshofs spricht Vermietern das Recht zu, unter bestimmten Umständen die hinterlegte Kaution teilweise zurückzuhalten. So können zum Beispiel Nachforderungen von Betriebskosten abgesichert werden.